Rechtsprechung
ArbG Hamburg, 19.06.2012 - 17 Ca 506/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 242 BGB, § 1 BetrAVG, § 7 KSchG
Betriebliche Altersversorgung - treuwidrige Handlungen - Verzicht und Verwirkung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 19.06.2012 - 17 Ca 506/11
- LAG Hamburg, 29.01.2013 - 2 Sa 61/12
- BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der …
Auszug aus ArbG Hamburg, 19.06.2012 - 17 Ca 506/11
Sie kann sich vielmehr, wie vorliegend, auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG, Urteil vom 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 -, juris, stRspr). - BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02
Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf …
Auszug aus ArbG Hamburg, 19.06.2012 - 17 Ca 506/11
Der Verzicht oder der Erlass einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung ist gemäß § 3 BetrAVG dann verboten, wenn dies in einem Zusammenhang mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht (BAG, Urteil vom 14. August 1990 - 3 AZR 301/89 -, AP Nr. 4 zu § 3 BetrAVG, zu I 1 c der Gründe; BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 -, AP Nr. 13 zu § 3 BetrAVG, zu II 2 der Gründe). - BAG, 14.08.1990 - 3 AZR 301/89
Vertragliche Kürzung von Versorgungsanwartschaften
Auszug aus ArbG Hamburg, 19.06.2012 - 17 Ca 506/11
Der Verzicht oder der Erlass einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung ist gemäß § 3 BetrAVG dann verboten, wenn dies in einem Zusammenhang mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht (BAG, Urteil vom 14. August 1990 - 3 AZR 301/89 -, AP Nr. 4 zu § 3 BetrAVG, zu I 1 c der Gründe; BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 -, AP Nr. 13 zu § 3 BetrAVG, zu II 2 der Gründe). - BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 391/06
Stichtag für Invaliditätsrente
Auszug aus ArbG Hamburg, 19.06.2012 - 17 Ca 506/11
Eine Feststellungsklage ist zulässig, wenn auf diesem Wege eine sachgemäße, einfachere Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG, Urteil vom 18. September 2007 - 3 AZR 391/06 -, juris, zu I der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13
Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage - …
Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Juni 2012 - 17 Ca 506/11 - abgeändert und zum Zwecke der Klarstellung wie folgt neu gefasst:. - LAG Hamburg, 29.01.2013 - 2 Sa 61/12
Treuwidrigkeit der Berufung auf Versorgungszusage - Verwirkung - unverfallbare …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts vom 19. Juni 2012 - 17 Ca 506/11 - abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.Mit Urteil vom 19. Juni 2012 - 17 Ca 506/11 - Bl. 138ff. d. A. - hat das Arbeitsgericht den Hauptantrag des Klägers als zulässig und begründet angesehen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Juni 2012 (Az. 17 Ca 506/11) die Klage abzuweisen.